73 % der Nettoausgaben entfielen auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2018 für Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII in Baden-Württemberg brutto insgesamt knapp 2,8 Milliarden (Mrd.) Euro ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen, die den Sozialhilfeträgern – zum Beispiel aus Kostenbeiträge oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger – zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto rund 2,4 Mrd. Euro. Das waren 6,1 % oder 140,4 Millionen (Mill.) Euro mehr als 2017.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 SGB XII) wurden netto 104,2 Mill. Euro ausgegeben und damit 3,9 % mehr als 2017. In die Hilfen zur Gesundheit (einschließlich Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung) nach Kapitel 5 SGB XII flossen netto 50,1 Mill. Euro (+5,4 %). Die Nettoausgaben für die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen (Kapitel 6 SGB XII) schlugen mit 1,8 Mrd. Euro zu Buche (+6,2 %). Für Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte „Hilfe zur Pflege“ (Kapitel 7 SGB XII) wurden insgesamt 430 Mill. Euro ausgegeben (+5,8 %). Die Nettoausgaben für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen (Kapitel 8 und 9 SGB XII) lagen zusammen bei 71,8 Mill. Euro (+9,3 %).
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist nach wie vor die finanziell bedeutendste Art der Sozialhilfe. Immerhin wurden 73,2 % der gesamten Nettoausgaben (1,8 Mrd. Euro) für die Eingliederungshilfe ausgegeben. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umfasst medizinische, pädagogisch-schulische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Diese Leistungen werden von der Sozialhilfe erbracht, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.
Zur Eingliederungshilfe zählen beispielsweise Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, für die rund 1 Mrd. Euro aufgewendet wurde, Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (696,7 Mill. Euro) oder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (201,2 Mill. Euro). Bei diesen Einzelbeträgen handelt es sich um Bruttoausgaben, da eine Verteilung der Einnahmen auf die Einzelpositionen nicht möglich ist.